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Vom Fass Wien
Was ist der Unterschied zwischen Geist und Brand?
Beiden Begriffen liegt die EU-Verordnung (EWG) Nr. 1576/89 zugrunde, die allgemeine Regeln für die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen festlegt. Diese Verordnung besagt unter anderem, als Spiriuose gilt die alkoholische Flüssigkeit, die- zum menschlichen Verbrauch bestimmt ist,
- besondere organoleptische Eigenschaften aufweist,
- einen Mindestalkoholgehalt von 15% Vol (Ausnahme Eierlikör - mind. 14% Vol) hat,
- nach den vorgeschriebenen Verfahren, bzw. entsprechend den Begriffsbestimmungen gewonnen wird.
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Geist |
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Die Früchte werden in Neutralalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs eingemaischt und anschliessend destilliert. Der Geruch und der Geschmack des Ausgangsmaterials müssen in angemessener Weise erkennbar sein. Dem Destillationsergebnis kann vor der Abfüllung noch einmal neutraler Alkohol zugesetzt werden. |
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Brand |
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ist ein Destillat, das aus vergorener, zuckerhältiger Maische unter Beibehaltung des eigentümlichen Aromas gewonnen wird. Beim eventuellen Einmaischen müssen mindestens 100 kg Früchte auf maximal 20 Liter Alkohol kommen. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 37,5% Vol. |
Vereinfacht ausgedrückt: Weist das Ausgangsmaterial wenig Fruchtzucker auf (z.B. Beerenobst), wird es in der Regel zunächst in Alkohol eingelegt und dann zu einem Geist destiliert. Weist es hingegen viel Fruchtzucker auf (z.B. Stein- und Kernobst), wird es vergoren und dann destiliert. Hier spricht man von Brand (oder Wasser).
Weitere Fachbegriffe:
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Österreichischer Qualitätsbrand |
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Wird ausschliesslich aus vergorenen, destillierten Früchten gewonnen und darf nicht aromatisiert werden. Der Alkoholgehalt beträgt mindestens 37,5% Vol. |
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Obstler |
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Zwei oder mehr Obstsorten werden gemeinsam destilliert. |
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Spirituose oder Schnaps |
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Dem Erzeugnis darf bis zu zwei Drittel Neutralalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt werden. Wird der Anteil des aus der namengebenden Frucht stammenden Alkohols genannt, kann der Begriff "Spirituose" entfallen. |
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Obstspirituose |
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Beim Einmaischen sind mindestens 5 kg Früchte auf 20 Liter Alkohol vorgeschrieben. Auf dem Etikett dürfen keine Früchte abgebildet werden. Die Verwendung von Aromastoffen ist erlaubt. Alkoholgehalt mindestens 25% Vol. |
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